Labelcode-Vergabe

 

Sie benötigen einen Labelcode, um mit Ihren CDs die Rundfunkanstalten bemustern zu können, der Aufwand für die Gründung eines eigenen Labels lohnt sich jedoch nicht für Sie? Dann sind Sie hier genau richtig!

 


Unter folgenden (Vertrags-) Bedingungen vergibt beck-music seinen Labelcode an Einzelkünstler und Bands. Hierbei ist zu beachten, dass beck-music den Labelcode nicht verleiht, wie es andere Anbieter (mitunter dubiose) tun, sondern sich als Produzent mit für spezielle Bedürfnisse definierter Dienstleistung sieht.

  1. Auf die gesamte Produktion - betreffend Recording, Mixing, Mastering, Production - , für die der Labelcode Verwendung finden soll, nimmt beck-music keinen Einfluss. Zuständigkeit und Verantwortung bleiben vollständig bei den Künstlern.
  2. a.) Der Labelcode wird nach der Bezahlung als Grafik per eMail ausgeliefert,
    b.) incl. so vieler ISRC-Codes (International Standard Recording Code), wie Titel auf dem Tonträger erscheinen sollen.
    c.) incl. Labelcode-PDF, entsprechend diesem Angebot.
  3. Der Labelcode muss für die Anbringung auf CD dem Presswerk geliefert werden. Für die Einbindung der erhaltenen Labelgrafik in erstellte Grafik-Vorlagen für den CD-Druck (in den meisten Fällen mit Photoshop) hat der Künstler zu sorgen. Im Einzelfall kann dies nach Absprache von beck-music übernommen werden.
  4. Für die Einbettung der bei Bestellung des Labelcode zur Verfügung gestellten ISRC-Codes in die zu veröffentlichenden Audiofiles hat ebenfalls der Künstler Sorge zu tragen. In Ausnahmefällen wird dies von beck-music übernommen.
  5. Die Vergabe des Labelcodes geschieht nur für Audio-Material, das komplett frei ist von rassistischen, sexistischen und sonstigen menschenverachtenden Inhalten. Bei Mißbrauch drohen strafrechtliche Konsequenzen. Ablehnungen ohne explizite Angabe von Gründen behält beck-music sich vor.
  6. Der Verleih des Labelcodes erfolgt gegen eine einmalige Voraus-Zahlung in Höhe von 185,00 €.
  7. Die Tantiemen für das jeweilige Abrechnungs-Jahr werden in vollständiger Höhe - abzgl. 5% Bearbeitungsgebühren - an den Vertragspartner ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt mit Rechnungsnachweis der GVL.
  8. Sämtliche Produktionskosten bis hin zur Anmeldung der Werke bei der GEMA, sind eigenständig vom Künstler zu tragen.
  9. Im Falle gesonderter finanzieller Bedingungen übernimmt beck-music nach Absprache die Kosten für Presswerk und GEMA-Anmeldung. Diese sind jedoch später aus den Tantiemen zzgl. 10% der geleisteten Vorkosten zurück zu zahlen. Eine Vorab-Prüfung der Rundfunktauglichkeit des angebotenen Audio-Materials behält beck-music sich in diesem Fall gesondert vor.

 

Nach Zahlungseingang erhalten Sie per eMail einen Vertrag (PDF) mit Angabe der ISRC-Codes entsprechend der Anzahl der Titel, die Sie veröffentlichen möchten. Des Weiteren die Labelcode-Grafik (JPEG) sowie die PDF zur Label-Gründung. Die Kontodaten werden Ihnen nach der Bestellung auf der Bestätigungsseite mitgeteilt.

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Wichtige Hinweise zu immer wieder auftretenden Fragen.

  • Die Kosten für die ISRC-Codes von der IFPI betragen 250 €.
  • Es können grundsätzlich nur Einzelpersonen GEMA-Mitglied werden.
  • Die GEMA ist KEINE Organisation für Urheberschutz. Urheberrechtlicher Schutz ist nicht von der Anmeldung bei der GEMA abhängig, sondern tritt prinzipiell durch das Erschaffen des Werkes selbst in Kraft (zumindest in Deutschland). Das Urheberrecht ist desweiteren über die entsprechende Gesetzgebung geregelt.
  • Grundsätzlich sollten nur Werke bei der GEMA angenmeldet werden, für die Einnahmen über Rundfunk, Fernsehen u. Live-Aufführungen zu erwarten sind.
  • Tantiemen unterliegen der Einkommenssteuer!
  • Über die in die Audiofiles eingebetten ISRC-Codes werden diese bei Rundfunk- oder Fernsehsendungen automatisch ausgelesen, so dass eine eindeutige Identifizierung der aufgeführten Titel sowie deren Abrechnung erfolgen kann.

 

Wird demnächst erweitert...

Alle Informationen auf dieser Internetseite sind keine Rechtsberatung.